Behandlungsangebote

Behandlungsangebote
In meiner Praxis behandle ich sämtliche Störungen des psychischen Krankheitsspektrums. Hierzu gehören Angststörungen, Anpassungsstörungen, ADHS im Erwachsenenalter, Autismusspektrumsstörungen, Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Psychosomatische Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Somatoforme/Schmerzstörungen, sexuelle Störungen, Trauerbewältigungsstörungen, Zwangsstörungen.

Die moderne Verhaltenstherapie ist dabei viel mehr als ein „Verhaltens- oder Gedankentraining“ und hat im Laufe ihrer Entwicklung viele Aspekte anderer Therapieschulen integriert. So arbeite ich sehr gerne mit Elementen der Schematherapie nach Jeffrey Young, der IRRT nach Schmucker (Imaginery Rescripting & Reprocessing Therapy) und achtsamkeitsbasierten Ansätzen nach Jon Kabat-Zinn. Neben meiner „normalen“ psychotherapeutischen Tätigkeit befasse ich mich noch mit der Therapie straffällig gewordener oder tatgeneigter Menschen.


Kostenübernahme
Ich führe eine Privatpraxis für Psychotherapie ohne Kassenzulassung. Eine Kassenzulassung ist kein Kompetenznachweis, sondern wird nach einer sogenannten „Bedarfsplanung“ durch die Kassenärztliche Vereinigung vergeben. Mit dieser soll eine bundesweite medizinische Versorgung gewährleistet werden. Ich selbst habe keinen Kassensitz, verfüge jedoch über eine Approbation als psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie), dies entspricht dem Status eines Facharztes.
Die Abrechnung der Psychotherapie wird von den privaten Krankenkassen, der Postbeamtenkrankenkasse und der Beihilfe problemlos übernommen. Zusätzlich kann ich durch Abschluss eines Direktvertrages Patienten der Bahn-BKK behandeln. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei kommen die zum 01.07.2024 von der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern getroffenen Abrechnungsempfehlungen zur Anwendung.

Gerne können Sie die Therapie selbst zahlen, hierfür gibt es auch gute Gründe.

Die Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist prinzipiell über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren möglich“. Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur Leistungen, die durch einen Vertragsarzt / Vertragspsychotherapeuten mit einer Kassenzulassung erbracht werden. Ist die Behandlung bei einem Vertragspsychotherapeuten nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (6 Wochen, im Einzelfall 12 Wochen) möglich, haben Sie formal das Recht, sich die Kosten für eine Therapie bei einem nicht zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Gerne berate ich Sie diesbezüglich.

Ich bin unter der Nummer 6117020 im Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen.